Das Land Baden-Württemberg unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mitfinanziert werden Neubau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen sowie die dazugehörigen Ausstattungsinvestitionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, öffentliche Träger der Jugendhilfe, Träger der freien Jugendhilfe (Tageselternvereine), Betriebe sowie Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege in ihrem Haushalt leisten.
Was wird gefördert?
Durch die Investitionsmaßnahmen müssen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Investitionsmaßnahme muss zur Deckung des gemeindlichen oder gemeindeübergreifenden Bedarfs notwendig sein. Die Gesamtfinanzierung sowie die zweckentsprechende Verwendung der Investitionen müssen gesichert sein.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses je zusätzlich geschaffenen Betreuungsplatz ist abhängig von der Art der Maßnahme, beträgt jedoch maximal 70% der förderfähigen Kosten. Tagespflegepersonen erhalten je zusätzlich geschaffenen Betreuungsplatz für nachgewiesene Ausstattungsinvestitionen eine Ausstattungspauschale in Höhe von 500 EUR, jedoch maximal 1.500 EUR.
Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. Antragsformulare sowie Hinweise zur Umsetzung des Programms sind im Internet erhältlich.
Weitere Informationen erteilt das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Abteilung 3
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Tel. (07 11) 2 79-0
E-Mail: poststelle @km.kv.bwl.de